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Home›Konsumentenschutz›Abzocker›Marco Born / “Verbraucherschutz Internet Verein”: Welche Urkunde wurde im Prozess vorgelegt?

Marco Born / “Verbraucherschutz Internet Verein”: Welche Urkunde wurde im Prozess vorgelegt?

29. 04. 2009

Marco Born / “Verbraucherschutz Internet Verein”: Welche Urkunde wurde im Prozess vorgelegt? Nach einer fernmündlichen Auskunft des zuständigen Finanzamtes entspricht die von Marco Born/Andreas Neuber dem LG Krefeld in der Sache 5 O 144/08 vorgelegte angebliche Satzung des “Verbraucherschutz Internet Verein” nicht derjenigen, die dem Finanzamt vorgelegt wurde.

Sollte sich dieses erhärten, hätte Marco Born nicht nur eine vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt abgegeben um die Verfügung zu erlangen, sondern auch eine gefälschte Urkunde vorgelegt. Sollte Ra. Andreas Neuber voll umfänglich informiert gewesen sein, so hat er ein Problem!

Ich berichte, wenn sich Neues ergeben sollte weiter.

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