Die IHK warnt vor Abzocke mit wertloser Urkunden
Wertloser Müll


Vor einer neuen Betrugsmasche warnt die Nürnberger IHK. Firmen, die gerade ins Handelsregister eingetragen wurden, erhalten per Post einen „Gründerbrief“.
Der Haken:
Die Urkunde ist wertlos – für die Sendung aber wird eine Nachnahmegebühr von 55 Euro fällig. Auf dem Gründerbrief heisst es blumig:
„Die Unternehmen sind die Triebfeder der Wirtschaft. Jede neu gegründete Firma kann dazu beitragen, dass das Bruttosozialprodukt gesteigert wird. Darüber hinaus wird bekanntgemacht, dass die betreffende Firma beim Amtsgericht amtlich registriert wurde.“
Das freilich hat das Amtsgericht dem Firmengründer bereits selbst auf echten amtlichen Briefbögen bescheinigt. Auch deshalb geht die Industrie- und Handelskammer (IHK) von einer Betrugsabsicht des Absenders aus.
Wer für die wertlose“ Urkunde“ 55 Euro Nachnahmegebühr auf den Tisch gelegt habe, sollte umgehend Strafantrag bei der Polizei bzw. bei der jeweiligen Staatsanwaltschaft stellen, rät DIHT-Juristin Hildegard Reppelmund.
Parallel dazu sollte man sein Geld vom Absender zurückfordern, der auf den Begleitbriefen ja genau angegeben ist – notfalls mit anwaltlicher Hilfe und über das Zivilgericht.