KONSUMER | News & Ratgeber

Main Menu

  • Print
  • TV
  • Blog

logo

KONSUMER | News & Ratgeber

  • Print
  • TV
  • Blog
AbzockeAbzockerAllgemeinBetrugFalleHinweisKostenfalleNeppNepp, AbzockeSicherheitSonstigesTippTippsVerbraucherVerbraucherzentraleVorsicht-FalleWarnungen
Home›Konsumentenschutz›Abzocke›Mieses Geschäft mit dem Tod: Wie man versucht, die trauernden abzuzocken

Mieses Geschäft mit dem Tod: Wie man versucht, die trauernden abzuzocken

28. 10. 2009

Es ist die zur Zeit wohl dreisteste und mieseste  Masche, an die sich Abzocker  trauen:  Sie fordern von Witwen  Geld für eine angeblich durch das Amtsgericht Rostock in Auftrag gegebene “Bereinigung personenbezogener Fakten“.

In dem Schreiben heißt es:

„Durch das Amtsgericht Rostock wurden wir mit der Bereinigung personenbezogener Faktoren und Nachlassungen (§ 72 Abs. 2 Sterbegesetz) beauftragt. Die Kosten des Verfahrens tragen laut § 17 Abs. 1 Nachlassgesetz die Hinterbliebenen, im direkten Fall der Ehepartner, ansonsten die Kinder des Verstorbenen.“

Die Hinterbliebenen bezahlen in  dieser schweren Zeit die Rechnungen, ohne viel zu zweifeln und zu fragen.

Die Verbraucherzentrale rät, Rechnungen nie unbesehen  zu bezahlen. In  konkreten Fällen  sollte auch Strafanzeige erstattet werden.

quelle: nvzmv

TagsAbzockeAbzockerAmtsgerichtBereinigung personenbezogener FaktenBetrugGerichtInfoNeppPolizeiRechnungStrafanzeigeTippTricksVerbraucherzentraleVorsicht-FalleWarnung

Kontaktieren Sie uns