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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Aktuelles Urteil: Keine GEZ Gebühr für Internet-fähige PCs

Aktuelles Urteil: Keine GEZ Gebühr für Internet-fähige PCs

26. 10. 2009

computerDas Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschied, daß  für Internetfähige Pcs keine GEZ  Gebühr gezahlt werden muss.  Das Gericht gab somit der Klage eines selbständigen Informatikers statt. Dieser nutzte in seinem häuslichen Arbeitszimmer Computer  für die die GEZ Gebühren erheben wollte.

Doch bei den Rechnern handele es sich um Zweitgeräte, die unter die Gebührenbefreiung fallen, erklärten die frankfurter Richter. Dafür sei es unerheblich, ob das Erstgerät ebenfalls ein PC oder nicht sei und ob das Erstgerät beruflich oder privat genutzt werde.

Unabhängig davon bestünde aber auch keine Gebührenpflicht, da das Gerät nicht zum Rundfunkempfang bereitgehalten werde. Multifunktionale Geräte erfüllten viele Zwecke, so die Urteilsbegründung, allein ihr Vorhandensein rechtfertige nicht die Annahme, sie würden zum Rundfunkempfang genutzt.

quelle pc-professionell

TagsComputerGebührenpflichtGerichtGEZInfoInternetKostenfalleTippUrteilVerwaltungsgerichtWarnung

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