Rache war süss
Die ungerechtfertigte Betreibung lässt sich bald löschen

Unsere Gesellschaft kann nur mit Verhaltensregeln funktionieren. Diese zeigen sich in der Form von Rechten und Pflichten. Normalerweise respektiert und erfüllt ein Schuldner seine Pflichten freiwillig. Tut er dies nicht, so bietet der Staat Gewähr dafür, dass er diesen nachkommt.
Nach Art. 38 Abs. 1 SchKG werden auf dem Wege der Schuldbetreibung «die Zwangsvollstreckungen durchgeführt, welche auf eine Geldzahlung oder eine Sicherheitsleistung gerichtet sind». In den meisten Fällen ist dies der einzige Weg, um an das einem zustehende Geld zu kommen. Dieses verbriefte Recht wird häufig missbraucht: Unbegründeter Weise wird eine Betreibung eingeleitet, ohne dass überhaupt eine Schuld besteht. Im Betreibungsregisterauszug werden alle Amtshandlungen des Betreibungsamtes gegen eine bestimmte Person in den vergangenen fünf Jahren vermerkt.
Dies führt dazu, dass auch unbescholtenen Personen während fünf Jahren die makelfreie Weste abgezogen wird. So kommt es vor, dass diese Personen bei wichtigen Geschäften offensichtliche Nachteile erleiden: Zum Beispiel beim Abschluss eines Mietvertrags, der oft nur möglich ist, wenn die Mieterin oder der Mieter seine Zahlungsfähigkeit belegen kann. Oder wenn eine Kreditkarte beantragt wird. Oder im sensiblen Bereich der öffentlichen Aufträge.
Die Feststellung der Unschuld kostet heftig viel Geld
In der Schweiz ist es möglich, jederzeit und gegenüber jedermann ohne Rechtsgrund eine Betreibung zu eröffnen. Wird eine Person betrieben, so kommt es auch vor, dass eine «Gegenbetreibung» eingereicht wird. Das Betreibungsamt überprüft das Betreibungsbegehren formell, aber nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Die Kosten für das Verfahren trägt der Schuldner. Der Gläubiger hat sie in der Regel vorzuschiessen. Nach Eingang des Betreibungsbegehrens erlässt das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl, welcher die Aufforderung enthält, entweder die Schuld innert 20 Tagen zu begleichen oder innerhalb von 10 Tagen Rechtsvorschlag zu erheben. Der Rechtsvorschlag bewirkt die Einstellung der Betreibung. Der Eintrag im Betreibungsregister erfolgt auf jeden Fall.
Will eine Person aus dem Betreibungsregister gelöscht werden, muss sie dies gerichtlich in einem beschleunigten Rechtsverfahren feststellen lassen. Soll eine Unternehmung, welche grundlos auf 5 Millionen Franken betrieben wurde, die Betreibung löschen lassen, so muss sie für die entsprechende Aberkennungsklage nach Art. 85a SchKG eine Spruchgebühr von bis zu CHF 50’000 vorschiessen! Abgesehen von den Kosten der Feststellung des Nichtbestehens einer Schuld, sieht sich die benachteiligte Person mit der Dauer eines lange dauernden Verfahrens konfrontiert. Weil der administrative Aufwand für den Rechtsweg, vor allem für eine Kleinunternehmung, erheblich ist, duldet eine Firma über Jahre hinweg, dass ungerechtfertigte Betreibungen gegenüber Lieferanten oder Geldgebern erklärt werden müssen. Bei Privatpersonen, welche einen Kleinkredit beantragen, müssen von einer abschlägigen Antwort ausgehen.
Endlich Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen
Die parlamentarische Initiative 09.530 hat mit Wirkung 1. Januar 2019 erreicht, dass Dritte von einer Betreibung nicht erfahren, wenn jemand ungerechtfertigt betrieben worden ist. Das heisst, Betreibungsämter werden künftig keine Auskunft über Betreibungen an Dritte erteilen, wenn nach Ablauf einer Frist von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls ein entsprechendes Gesuch des Schuldners vorliegt. Erbringt der Gläubiger in einer vom Betreibungsamt angesetzten Frist von zwanzig Tagen jedoch den Nachweis, dass er rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet hat, wird die Auskunft an Dritte nach wie vor erteilt. Wird der Nachweis erst nachträglich erbracht oder die Betreibung fortgesetzt, wird sie Dritten ebenfalls wieder zur Kenntnis gebracht. Derzeit wird die Revision des SchKG in Kraft gesetzt. Die SchKG-Oberaufsicht erlässt eine Weisung an die Betreibungsämter. Diese Änderungen werden
nun in den fast 500 Betreibungsämtern Itmässig programmiert und getestet. Hier zeigt das Recht Gerechtigkeit.
Dieser Artikel erschien zuerst in der gemeinsamen Publikation vom Konsumer und dem SKV-Verbandsorgan «Erfolg» (Heft Nr. 11/12 2018). Sponsored by: www.meinJurist.ch.