Notorische Abzockseitenbetreiber in Österreich verurteilt

Die für Abofallen-Abzocke bekannten Brüder Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sowie deren Redcio OHG sind vom Handelsgericht Wien wegen zahlreicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit irreführenden Websites rechtskräftig verurteilt worden (Az. 11 Cg 6/08g).
Die Beklagten müssen es künftig unterlassen, den Eindruck zu erwecken, ihre Internet-Angebote seien kostenlos, wenn später Geld eingetrieben wird. Außerdem dürfen sie im Fernabsatz keine Verträge abschließen, ohne ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Kunden nachzukommen. Schließlich müssen sie die Veröffentlichung des Urteils in einer Samstagausgabe der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs und zusätzlich die mit rund 9.400 Euro bemessenen Kosten der Klägerin bezahlen.
Auf verschiedenen Websites hatten die Schmidtleins respektive deren Firmen Informationen zu Themen wie Liedtexten, Tätowierungen oder Personenbezeichnungen angeboten. Zugang erhielt aber nur, wer sich registrierte. Die meisten Nutzer dürften aus allen Wolken gefallen sein, als sie später saftige Rechnungen erhielten. Der Preis war nur im Kleingedruckten angegeben, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung zum Widerrufsrecht (in Österreich: Rücktrittsrecht) erfolgte erst nach dem Ablauf der Widerrufsfrist.
Vergeblich hatte der Anwalt der Beklagten versucht, der Klage mit formellen Argumenten auszuweichen. Auch der Wechsel des zwischenzeitlichen Website-Betriebs von der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR hin zur Redcio OGH, deren geschäftsführende Gesellschafter die Brüder sind, half nicht, dem Urteilsspruch zu entgehen. Die Männer kamen nicht zur Verhandlung nach Wien und konnten daher vom Richter nicht vernommen werden.
quelle: heise