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Home›Konsumentenschutz›Abzocke›Neues von der Acoreus Inkasso und der aCS GmbH

Neues von der Acoreus Inkasso und der aCS GmbH

14. 10. 2009

Heute erhielt man ein Schreiben von der Firma Acoreus Inkasso, welches mit einem bemerkenswerten Satz begann:

Ihrem letzten Schreiben haben wir entnommen…..

Komisch, kann mich nicht entsinnen, je diese Inkasso Firma Acoreus  angeschrieben zu  haben, siehe Bericht hier

Naja immerhin geben sie jetzt eine Frist für eine Rückmeldung oder Ausgleich der Forderung bis zum 16.10.2009

Ganz schön dreist von der  aCS GmbH und die Acoreus Collection Services GmbH. Die Inkasso Firma müsste  zunächst die zugrunde liegende Telefonrechnung vorlegen und deren Berechtigung beweisen. Was dann nach den Paragrafen 195 und 199  BGB  schwerfallen dürfte.

Damit der Leser etwas zum schmunzeln hat, hier das Schreiben:

acoreus011

Beachte: Forderungen die älter als drei Jahre sind , sind  nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraphen 195 und 199) längst verjährt .

Verbraucherberater Harald Schäfer aus Senftenberg rät dazu:

„Betroffene Verbraucher sollten auch kleine, aber nicht nachvollziehbar geforderte Beträge nicht voreilig bezahlen! Forderungen, die sich auf angebliche Rechnungen aus dem Jahr 2005 oder früher stützen, sind nach dem Ablauf von drei weiteren Kalenderjahren ohnehin verjährt. Das heisst, eine Rechnung vom Mai 2005 ist am 31. Dezember 2008 verjährt. Und selbst wenn es bei jüngeren Daten zu einem Rechtsstreit käme, müsste das Inkassounternehmen zunächst die zugrunde liegende Telefonrechnung vorlegen und deren Berechtigung beweisen. Zudem sind die Kosten für Inkasso und Mahnung überzogen oder sogar gänzlich unberechtigt.

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