Einkaufen in Deutschland
Was Sie zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung wissen müssen

Noch immer spielt die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Schweizerinnen und Schweizer eine grosse Rolle. Auch im Onlinehandel ist sie inzwischen zurück und bietet die Möglichkeit, durch den Ausfuhrstempel bares Geld zu sparen. Doch worauf ist zu achten, damit dies reibungslos über die Bühne geht und der gewünschte Betrag am Ende ankommt?
Der Kauf vor Ort: Grundsätzlich ist die Situation klar geregelt, in der Schweizer die Möglichkeit haben, sich die Mehrwertsteuer erstatten zu lassen. Erfolg der Kauf an einer Ladentheke in Deutschland, so muss der Verkäufer nach dem Antrag der Rückerstattung einen genauen Blick auf die Adresse werfen. Liegt diese in der Schweiz, so kann sich der Käufer natürlich die Ausfuhr der Waren bescheinigen lassen. Während dies bei kleinen Einkäufen in Deutschland häufig ausser Acht gelassen wird, sind es besonders teure Produkte, die dadurch einen erheblichen Preisvorteil bieten. Der Händler kann dann mit dem entsprechenden Stempel entscheiden, dass er dem Käufer die zunächst gezahlte Mehrwertsteuer zurückerstattet. Für Unklarheiten sorgt häufig die fehlende Verpflichtung der Händler, auf diese Weise vorzugehen. Deshalb ist es für Käufer aus der Schweiz stets wichtig, sich bereits vor dem Kauf mit dem Verantwortlichen darüber zu unterhalten.
Abwicklung im Online Handel: Da viele Käufe von Schweizern in Deutschland über den Online-Handel abgewickelt werden, muss auch dieser Bereich genau durchleuchtet werden. Bereits beim Versand der Waren ist es nämlich möglich, das teure Porto für Fracht aus der EU zu umgehen. Dafür sorgten Anbieter wie mypaketshop.com, die eine grenznahe Abholung der Güter erlauben. Im Internet gibt es derweil die einfache Chance, sich die Erstattung der Mehrwertsteuer zu sichern und das Verhältnis von Preis und Leistung so noch weiter zu verbessern. Manche Online-Shops kamen den Anbietern inzwischen klar entgegen und sorgten für ein noch attraktiveres Angebot. Wer sich nun als Kunde aus der Schweiz im Shop registriert, kommt von Beginn an nur die Netto-Preise angezeigt. Dadurch vereinfacht sich die Abwicklung im World Wide Web noch weiter und der Umgang mit dem entsprechenden Angebot ist ein Leichtes.
Erstattung mit weiterem Zwischenschritt: Tatsächlich kann der Ablauf der Rückerstattung der Mehrwertsteuer noch einen weiteren Schritt beinhalten. Dabei muss das Paket zunächst ordentlich aus Deutschland ausgeführt werden, wofür sowohl die Ware, als auch die zugehörige Rechnung notwendig sind. Am Zoll ist es folglich möglich, sich die Ausfuhr der Waren bestätigen zu lassen. Sind alle wichtigen Papiere gesammelt, so können diese nun an den Händler in Deutschland geschickt werden, welcher die Bestätigung erhält, dass alle Waren ordentlich ausgeführt wurden. Von diesem Moment an ist er in jedem Fall dazu berechtigt, die Mehrwertsteuer zu erstatten ohne dabei eine Busse zu riskieren.
Eine Prozedur, die lohnt: Natürlich nimmt die Rückerstattung der Mehrwertsteuer häufig eine gewisse Zeit in Anspruch. Handelt es sich nur um einen kleinen Einkauf, wird deshalb gerne auf die Rückerstattung verzichtet. Angesichts der Tatsache, dass die Erstattung der Steuer jedoch einem Rabatt von satten 19 Prozent gleicht, lohnt sich die Prozedur schon bei mittleren Einkäufen. Wer deshalb den Kauf vieler einzelner Produkte in einer grossen Bestellung zusammenfasst, sichert sich aus schweizerischer Sicht das beste Verhältnis von Preis und Leistung, das möglich gewesen wäre.