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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Alkoholkontrolle:Warum Sie in der Verkehrskontrolle auf gar keinen Fall pusten sollten

Alkoholkontrolle:Warum Sie in der Verkehrskontrolle auf gar keinen Fall pusten sollten

2. 04. 2014

Autofahrer sollten sich gut überlegen, ob sie bei einer Verkehrskontrolle dem Atem-Alkoholtest zustimmen. Denn zwingen kann die Polizei sie nicht, denn nach der Gesetzeslage ist der Atemalkoholwert vollkommen egal.

Entscheidend, ob ein Fahrzeugführer noch geeignet ist, ein Fahrzeug zu fahren, ist der Blutalkoholwert. Der Atem-Alkoholwert liefert lediglich einen relativ genauen Anhaltspunkt. Gerichtlich zu verwerten ist er nur in Bußgeldsachen.

Man ist nicht verpflichtet, einen Atemalkoholtest zu machen

Auch wenn ihnen der kontrollierende Beamte etwas von “freiwilligem Pusten zu ihrer eigenen Sicherheit und Entlastung” erzählt- diese Aussage ist falsch, weil für jeden immer die Unschuldsvermutung gilt, solange er nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Die Polizei will Verdachtsmomente gewinnen, um sie zu überführen.

Kein Mensch muss sich selber belasten oder bei der Belastung aktiv helfen

Wenn die Polizeibeamten sich nicht sicher sind, ob die zulässige Promillegrenze überschritten ist, besteht eine gute Chance, einfach folgenlos weiterfahren zu dürfen. Die Beamten dürfen nicht zu viele unbegründete Blutalkoholkontrollen vornehmen, ohne dass sie sich für die Kosten rechtfertigen müssen, und das Risiko einer negativen Blutuntersuchung kann der Fahrer mit gutem Gewissen und gutem Recht der Polizei überlassen.

Nochmals zusammengefasst erklärt Rechtsanwalt Nierenz:

Die Atem-Alkoholkontrolle ist nicht gesetzlich verpflichtend und darf im Gegensatz zur Blutalkoholuntersuchung nur im Ordnungswidrigkeitenverfahren, nicht aber im Strafverfahren gerichtlich verwertet werden. Deshalb sollte man sie grundsätzlich immer verweigern und der Polizei alleine die Aufgabe zuweisen, belastende Argumente zu finden. Der Verkehrsteilnehmer muss niemals aktiv dabei mitwirken, denn es  gilt immer die Unschuldsvermutung. Leisten Sie bei einer polizeilichen Massnahme niemals Widerstand.

Im Zweifel immer einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens kontaktieren.

Quelle: Rechtsanwalt Nierenz

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