KONSUMER | News & Ratgeber

Main Menu

  • Print
  • TV
  • Blog

logo

KONSUMER | News & Ratgeber

  • Print
  • TV
  • Blog
AllgemeinHinweisTippsVerbraucher
Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Redtube-Abmahnungen: Das GLADII-Gutachten

Redtube-Abmahnungen: Das GLADII-Gutachten

17. 01. 2014

Noch immer sorgen die Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C für erhebliches Aufsehen, zumal sich Rechtsanwalt Urman vollkommen im “Recht” sieht und sehr selbstsicher wirkt.

Die Rechtsanwaltskanzlei Müller Müller Rößner (MMR), die eine Strafanzeige gegen Urmann+Collegen  am 19.12.13 stellte, hat ein Gutachten,- (das einem doch glatt die Schuhe auszieht) des Dr. Frank Schnorr zur  Software veröffentlicht, mit der die IP-Adressen der Nutzer erfasst worden sein sollen.

Das „Gutachten zur Funktionstüchtigkeit der Software GLADII 1.1.3” wurde im März 2013 erstellt.

Dr. Frank Schnorr ist seines Zeichens Patentanwalt, promovierter Physiker und Partner bei der Münchener Kanzlei Diehl & Partner.

Dabei erschöpfen sich die Ausführungen im Wesentlichen auf eine Wiedergabe der Tests: Aufrufen der Streaming-Webseiten, Anschauen eines Films, Abgleichen mit der Protokollierung von GLADII.

Über die genaue Funktionsweise der Software und vor allem wie genau diese die Daten erfasst haben soll, verliert das Gutachten kein Wort.

Folgender Satz aus dem Gutachten des  Dr. Schnorr ist sehr …

„Die bei den Tests durchgeführten Aktionen beruhen technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen.”

Im Gutachten bleibt offen, um welche „üblichen Internet-Technologien” es sich handelt.

Beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario bestehen schon deshalb keine rechtlichen Bedenken, weil Gutachter Schnorr in die Erhebung seiner Daten zumindest stillschweigend eingewilligt hat.

Ob die heimliche Erhebung von personenbezogenen Daten argloser Internetnutzer aber auch keine Gesetzesverstöße erkennen lässt, darf bezweifelt werden.

Das Gutachten ist eine neue Absurdität in der Geschichte um die Redtube-Abmahnungen. Immer mehr zeigt sich, dass der Fall ein Schlag ins Gesicht des deutschen Urheberrechts ist. Wohin man auch schaut… Es offenbart sich ein massives Versagen des Systems.

Quelle: telemedicus

Tags2408 Js 1450/13AbmahnungAmanda’s SecretArchive AGBreaking BadBundesgericht LausanneDaniel SebastianDatenFriederich & LotharGerichtGLADII 1.1.3HomelandInternetKanzlei Diehl & PartnerKanzlei U+CKonsumerkonsumer.infoKostenfalleMahnungenMailModern FamilyNounagnon Sedjro Crespin DjengueRechtsanwaltRechtsanwälte Urmann + CollegenRedTubeSchweizSerienSicherheitStaatsanwaltschaftStrafanzeigeThe Archive AGTrafficholderUrmannUrteilVerbraucherWallmann

Kontaktieren Sie uns