Was die Beratung beim Rechtsanwalt kosten kann

Wer Fragen zu Gesetzen, Verträgen, Vereinbarungen oder sonstigen Abschlüssen hat, ist bei einem Rechtsanwalt gut aufgehoben. Je nach Fachgebiet kann dieser sehr genaue Informationen herausgeben.
Er berät leider nicht kostenlos, weil dies vom Gesetzgeber verboten ist. Rechtsanwälte müssen für eine Beratung Geld verlangen. Die Höhe dieser Summe ist von Rechtsanwalt zu Rechtsanwalt, von Fachgebiet zu Fachgebiet und der Schwere des Problems abhängig.
Doch hier gibt es keine Willkürlichkeiten, denn Anwälte müssen sich in gesetzlichen Spielräumen bewegen.
Die Vergütung für Rechtsanwälte erfolgt erfolgsunabhängig. Wer sich für die Kostenregelungen interessiert, sollte im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nachschauen.
Kosten der Erstberatung
Eine Erstberatung darf nach dem RVG maximal 190 Euro zuzüglich der Mehrwertsteuer und minimal 10 Euro zzgl. MwSt. kosten. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Gegenstandswert und der Komplexität des Problems. Kann der Gegenstandswert nicht ermittelt werden, so arbeiten Rechtsanwälte mit festgelegten Gebührenordnungen. Handelt es sich zum Beispiel um einen Gegenstandswert von 300,00 Euro so darf der Anwalt Gebühren in Höhe von 25 Euro verlangen.
Eine Einigung auf einen Stundenweiseabrechnung wird in der Regel nicht empfohlen, da Anwälte Stundensätze im dreistelligen Bereich haben. Gesetzliche Gebührenordnungen sind da günstiger.
Eine Regel gilt immer: Fragen Sie Ihren Anwalt nach seinen Preisen, um Überraschungen zu vermeiden.
Beratung per Telefonauskunft
Seriöse Rechtsanwälte beraten in der Regel nicht per Telefon. Dies wird durch den Umstand bedingt, dass Rechtsanwälte Einblick in Unterlagen und Verträge benötigen. Es geht hier schließlich um Rechtsverbindliche Aussagen und die dürfen etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Die Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung, die in der aktuellen Angelegenheit wirkt, ist natürlich eine gute Absicherung. Kosten für den Rechtsanwalt und das Gericht werden übernommen. Wichtig ist die Selbstbeteiligung. Hier müssen alle entstehenden Kosten bis zur Selbstbeteiligungsgrenze getragen werden.
Höhe der Kosten
Hier gibt es keine pauschalen Aussagen. Die Kosten richten sich nach der Höhe des Streitwertes, der Dauer und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Bei einer Forderung sind konkrete Beträge bekannt. Handelt es sich, um Angelegenheiten wie die Kündigung einer Wohnung, so wird mit Streitwerttabellen gearbeitet.
Das Strafrecht kennt Rahmengebühren, die festlegen wie Anwälte ihre Gebühren berechnen. Der Gesetzgeber hat hier eine Ober- und Untergrenze festgelegt. Welchen Preis der Rechtsanwalt nun verlangt, ist von ihm selbst abhängig.
Vorschüsse dürfen verlangt werden
Rechtsanwälte dürfen Vorschüsse verlangen. So regelt es der 9. § des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Sie müssen es aber nicht. In der Regel werden Vorschüsse verlangt, wenn ein Verfahren sehr lang dauert.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Die präsentierten Aussagen dienen zur Information. Für konkrete und verbindliche Aussagen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren.