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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Martinsumzüge: GEMA sitzt Veranstaltern im Nacken

Martinsumzüge: GEMA sitzt Veranstaltern im Nacken

13. 11. 2012

Organisatoren und Veranstalter von traditionellen Martinsumzügen müssen aufpassen, welche Lieder gesungen werden. Es wurden vor einiger Zeit rund 36 000 Kindertagesstätten von der GEMA angeschrieben.

Man solle darauf achten, “dass bei der Vervielfältigung von Texten und Liedern, die in den vergangenen 70 Jahren komponiert wurden, Urheberrechte vergütet werden müssen.”

Die GEMA will Verstöße gegen das Urheberrecht ahnden.

Wer das Volkslied ‘Laterne, Laterne’ anstimmt hat nichts zu befürchten. Der Autor ist unbekannt.

Das Singen des bekannten Liedes ist somit gebührenfrei.

Quelle: derWesten

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