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Gretchenfrage: Sind Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte für die KVR Handelsgesellschaft mbH rechtsmissbräuchlich?

24. 08. 2012

Mann übergibt Brief mit Abmahnung- © fovito - Fotolia.com Hunderte, vermutlich eher tausende Internetshops bekamen in den vergangenen Tagen eine Abmahnung, veranlasst durch eine KVR Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Gammelsdorf.

Hinter der offenbar lange geplanten Abmahnungs-Welle stecken Zeitgenossen mit fragwürdiger Vergangenheit.

Ausgesprochen werden die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (etwa wegen fehlerhafter AGB-Klauseln) durch die aus dem Filesharing-Bereich (Pornofilme) bekannte Kanzlei Urmann & Collegen, auch unter dem Kürzel U+C bekannt.

Sie vertritt die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, welche ihrerseits durch Herrn Frank Drescher als Geschäftsführer vertreten wird.

In zahlreichen Foren, aber auch in Blogs von Kanzleien aus dem IT/IP-Bereich finden sich Hinweise auf die schiere Anzahl von Abmahnungen im Namen der KVR Handelsgesellschaft mbH.

Die Kanzlei Dr. Damm & Partner meint dazu:

“Aus unserer Sicht sind diverse Anhaltspunkte gegeben, die ein rechtsmissbräuchliches und damit unzulässiges Abmahnverhalten (vgl. § 8 Abs. 4 UWG) nahelegen.”

Quelle und vollständiger Bericht: damm-legal.de und Computerbetrug.de

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