Deutschland hat zur Zeit kein gültiges Wahlrecht mehr

Das Bundesverfassungsgericht sieht die Neuregelung des Bundeswahlgesetzes mit Urteil vom gestrigen Tag als verfassungswidrig an. Die Entscheidung betrifft das gerade erst gesetzlich neu geregelte Verfahren der Zuteilung der Abgeordnetensitze des Bundestages.
Das vom Bundestag neu gestaltete Verfahren verstößt nach der Entscheidung des BVerfG gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien.
Bereits das alte Verfahren ist in Karlsruhe kassiert worden, was bedeutet, dass der Bundestag die Vorgaben aus er damaligen Entscheidung des Gerichts nicht korrekt umgesetzt haben.
Das Fazit der Verfassungsrichter lautet:
In Folge dieser Feststellungen fehlt es an einer wirksamen Regelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Die bis zum Inkrafttreten des Neunzehnten Änderungsgesetzes geltenden und durch diese ersetzten oder modifizierten Bestimmungen leben nicht wieder auf.
Das bedeutet, dass es in Deutschland derzeit kein gültiges und anwendbares Wahlrecht gibt.
Sollte es also kurzfristig zu einer Regierungskrise kommen, wären Neuwahlen derzeit rechtlich überhaupt nicht möglich.
Der Bundestag kann im Moment also nicht gewählt werden.
Quelle: Internet-law