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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Gericht verbietet Warnung vor E-Zigaretten

Gericht verbietet Warnung vor E-Zigaretten

24. 04. 2012

Die NRW Gesundheitsministerin Barbara Steffens darf nicht mehr vor E-Zigaretten warnen. So entschied aktuell das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem unanfechtbaren Beschluss (Az. 13 B 127/12).

Im Gegensatz zur Auffassung des Landesgesundheitsministeriums unterlägen E-Zigaretten und nikotinhaltige Kartuschen weder dem Arzneimittel- noch dem Medizinproduktegesetz, so die Münsteraner Richter.

Das Gericht in Münster stellte fest, das nikotinhaltige Liquid für E-Zigaretten erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einstufung als Arzneimittel. Denn die Entwöhnung vom Nikotinkonsum stehe nicht im Vordergrund.

Auch habe die E-Zigarette nebst Zubehör “keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder vorbeugende Zweckbestimmung”.

Quelle: Spiegel-online

TagsApothekeArzneiAz. 13 B 127/12Az.: 16 L 2043/11E-ZigaretteGeldGesundheitgesundheitsministerinGesundheitsministeriumInfoInternetKonsumerkonsumer.infoNewsNikotinnikotinhaltigen LiquidsNikotinplasterOVG MünsterSonstigesTippTippsVerbraucherVerwaltungsgerichtZigaretten

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