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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Senioren: Zu alt für Rechnungen?

Senioren: Zu alt für Rechnungen?

14. 03. 2012

Wer als Jugendlicher Alkohol kaufen will, muss unter Umständen seinen Ausweis vorlegen. Das ist Jugendschutz. Aber wer soll geschützt werden, wenn man mit 70 nicht mehr auf Rechnung einkaufen darf?

Günter P. ist seit Jahren Kunde im Onlineshop von Karstadt. Für den Rentner ist es eine prima Sache, denn die bestellte Ware wird direkt an seine Haustür geliefert. Bezahlt hat er stets per Rechnung. Doch pünktlich zu seinem 70. Geburtstag gab es von Karstadt statt Glückwünschen eine klare Ansage, wie er in Zukunft bezahlen soll:

Die gewohnte Rechnung gehört offenbar nicht mehr dazu.


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