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Home›Konsumentenschutz›Abzocke›Vorsicht Falle: ZDV – Zentrales Datenverzeichnis

Vorsicht Falle: ZDV – Zentrales Datenverzeichnis

9. 03. 2012

Eine Firma  “ZDV – Zentrales Datenverzeichnis” verschickt aktuell Rechnungsähnlich wirkende Offerten (Angebote) für einen angeblichen Eintrag in ein Handelsregister.

Zahlbetrag 527,17 EUR

Die Aufmachung des Schreibens wirkt auf den ersten Blick amtlich– ist es aber nicht!

Bei dieser Offerte handelt es sich nicht! um eine Eintragung in das öffentliche Handelsregister.

Aber Ein “Vertrag” kommt – zumindest nach Ansicht der ZDV – durch eine Zahlung zustande.

Derartige Rechnungen sind vom BGH als Betrugsversuch erkannt und verboten worden (BGH Urteil)

Tipp:

Nicht bezahlen, das Schreiben ist nur ein Angebot- von fragwürdigem Nutzen und nicht eine Rechnung, obwohl die Aufmachung wie ein amtliches Schreiben wirkt.

Das nun angegebene Konto hat sich geändert, es besteht nun bei der Postbank Frankfurt am Main.

Quellen: internetwerk/ raubwirtschaft /web2select

Update dazu:
Es wird gehandelt!

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