Keine Grundpreisangabe bei eBay möglich!

Die fehlende Angabe von Grundpreisen war im Jahr 2011 eine der häufigsten Abmahngründe im Internet, wie eine Umfrage von Trusted Shops ergab.
Kürzlich konkretisierte das LG Hamburg die Pflicht zur Angabe von Grundpreisen bei eBay.
“In einem obiter dictum stellte das Gericht fest, dass eine Grundpreisangabe auch bei eBay an anderer prominenter Stelle bereitgehalten werden könne, nämlich beispielsweise in der Artikelbezeichnung, also bei eBay in der Artikelüberschrift, die zur Generierung der Angebotsübersichten verwendet wird.
Denn Grundpreisangaben in der Artikelbezeichnung seien dann auch in den Artikelübersichtsseiten für den Verbraucher auf einen Blick – und damit in unmittelbarer Nähe zum Endpreis – erkennbar.”
Dr. Felix Buchmann kommt nach diesem Urteil in einem Aufsatz zu dem Ergebnis, dass es derzeit nicht möglich ist, grundpreispflichtige Waren bei eBay rechtskonform zu verkaufen.
Quelle: shopbetreiberblog