Staatsanwaltschaft Potsdam stellt fest:Michael Burat ist kein Betrüger

Ein, wie wir finden skandalöser Entscheid einer „vermutlich hoffnungslos überforderten“ Staatsanwältin aus Potsdam.
Dies soll nun ein Kostenfallenopfer, das auf eine der Buratschen Seiten ein meist unfreiwilliges Abo abgeschlossen hat verstehen.
Aber man darf jetzt Zivil und Strafrecht nicht verwechseln.
Beim äusserst merkwürdigen Entscheid einer Staatsanwältin aus Potsdam zugunsten Herr Burat, ging es um den Straftatbestand des Betruges, also nicht um die zivilrechtliche Frage: Muss ich nun zahlen oder nicht.
Ausschnitte der Begründung der Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinstellung:
Weiter führt die Staatsanwaltschaft Potsdam als Begründung aus:
[..]Ist dadurch in jedem Fall nachweisbar von welchen Internetanschluss auch eine Einwahl erfolgte[..]
Natürlich kann der Provider, wenn er überhaupt noch die Daten hat, feststellen WER zu einem gewissen Zeitpunkt mit dieser IP-Adresse unterwegs war.
Ob das allerding DER gewesen ist, der in der Datenbank des Webanbieters aufgezeichnete wurde, kann wahrscheinlich nicht mit absoluter Sicherheit belegt werden.
Weiter schreibt die Staatsanwaltschaft
[..]die grundsätzlich nicht manipulierbare sogenannte IP-Adresse[..]
Was ein kapitaler Blödsinn.
Natürlich ist die IP-Adresse im Zusammenhang mit Abspeicherung in die Datenbank manipulierbar.
Die verehrte Frau Staatsanwältin hätte mal jemand fragen sollen der sich mit sowas auskennt, bevor sie sich mit dieser hirnrissigen Aussage lächerlich macht.
Das LKA aus Baden-Würtemberg, um nur eins zu nennen, könnte ganz was anderes erzählen.
Zivilrechtlich hat dieser Bescheid keine Auswirkung. Ob GÜLTIGE Verträge mit der Firma Webtains GmbH geschlossen wurden, kann man zivilrechtlich festgestellen lassen.
Quelle: Patchworkmarkt