Erpressung von Onlineshops durch Spam Links

Wie die Rechtsanwaltskanzlei „Dr. Bahr“ mitteilt, werden die Betreiber eines Online-Shops erpresst, 5.000,- EUR zu zahlen.
Wird nicht gezahlt, wird eine Abwertung bei Google durch eine massenhafte Spam-Verlinkung angedroht (Blackhat-Methode).
Der Erpresser soll am 6. Dezember 2011 telefonisch damit gedroht haben, massenhaft Badlinks von Adressen, die Google nicht gefallen würden, zu setzen.
Dadurch würde der Shop im Ranking auf eine schlechtere Position fallen und deutlich weniger Kunden haben.
In der SEO-Szene wird kontrovers diskutiert, inwieweit durch eine solche Aktion tatsächlich die Reputation der Seite bei Google geschädigt werden kann.
Google selbst schließt eine Beeinflussung nicht gänzlich aus, wie dieses Video mit Matt Cutts zeigt.
Rechtsanwalt Dr. Bahr meint dazu:
Der vorliegende Fall ist ganz sicher nicht erste (deutsche) Fall von Erpressung mit Blackhat-Methoden. Er ist aber der erste Fall, bei dem sich ein Unternehmen outet und von sich aus den Fall an die Öffentlichkeit bringt.
Quelle: RA Bahr