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Home›Konsumentenschutz›Abofalle›Gerichtsklatsche für die OPM Media GmbH mit der Abofalle live2gether.de

Gerichtsklatsche für die OPM Media GmbH mit der Abofalle live2gether.de

15. 11. 2011

Eine empfindliche Schlappe musste Frank Drescher, seines Zeichens Prokurist der OPM Media GmbH einstecken. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass mit der Anmeldung auf der Seite “live2gether.de” keine Einigung über einen kostenpflichtigen Vertrag zustande kommt.

Betroffene müssen die geforderten Abogebühren demnach nicht bezahlen.

Das Landgericht Berlin kam zu folgendem Schluss:

Der Hinweis auf die entstehenden Kosten sei bei live2gether.de “so versteckt, dass er vom im Internet surfenden Durchschnittsverbraucher nicht zwangsläufig gesehen wird, sondern erst bei sehr genauem Lesen. Auch die Notwendigkeit, persönliche Daten einzugeben, lasse nicht zwingend den Schluss auf Kostenpflichtigkeit zu.

Im Übrigen kommt in den Texten der Klägerin nicht zum Ausdruck, dass überhaupt ein Vertrag geschlossen werden soll; dieses Wort wird gemieden, stattdessen wird nur von “anmelden” und “Anmeldung abschließen” gesprochen und der Eindruck einer reinen Registrierung hervorgerufen.

Quelle: Computerbetrug, das Urteil des LG Berlin auf verbraucherrechtliches.de



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