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Home›Konsumentenschutz›Abzocke›Aktuell: BGH- Jetzt greifen Prüfregeln bei Beleidigungen im Internet

Aktuell: BGH- Jetzt greifen Prüfregeln bei Beleidigungen im Internet

31. 10. 2011

Wer im Internet (z.b. in Blogs) beleidigt wird, kann künfig auf Hilfe von Providern hoffen.

Der Bundesgerichtshof hat gestern Regeln für die Prüfung von Beleidigungen im Internet vorgelegt und Provider in die Pflicht genommen.

Zur Entscheidung des BGH v. 25.10.2011 zum Az. VI ZR 93/10 Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag’ hat im ZDF in der Sendung “heute”‘ die Nachfrage der Redakteurin …

“Was aber wenn der Blogger anonym also nicht greifbar ist”?

Sprecher am Bundesgerichtshof Wolfgang Sick wie folgt beantwortet …

“Wenn man an den Blogger nicht herankommt, dann kann ja auch keine Stellungnahme von dem Blogger eingeholt werden; dann muss der Eintrag sofort gelöscht werden.”

Hier die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes

Hier in den ZDF Nachrichten die Meldung.

Tags325 O 145/087 U 70/09Az. VI ZR 93/10BetrugBGHBGH v. 25.10.2011 zum Az. VI ZR 93/10BlogspotBundesgerichtshofDatenGeldGerichtGoogleHosterHostingInfoInternetInternetstalkingJustizKonsumerkonsumer.infoNeppNewsPlattformPolizeiProviderRechtsanwaltRufmordSonstigesStalkingTippTippsTricksUrteilUrteileVerbraucherVerbraucherzentraleVI ZR 93/10Vorsicht-FalleWarnung

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