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Tauschbörsen: Keine Verurteilung ohne gründliche Beweisaufnahme

13. 10. 2011

Luft für vermeintliche Filesharer: Der Inhaber eines Internetzugangs kann nicht ohne Beweisaufnahme wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing als Täter verurteilt werden.

Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

In Tauschbörsenfällen neigen Gerichte dazu, den Beweisen der Rechteinhaber zu glauben, ohne die Argumente der Beklagten gründlich zu prüfen.

In einem solchen Fall, in dem der Anschlussinhaber vom Landgericht Frankfurt am Main verurteilt wurde (Az. 2/18 O 248/08), hat sich das für die Berufung zuständige Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Frage der Beweisaufnahme geäußert (Az. 11 U 53/11, Beschluss vom 20. September 2011).

Quelle: Golem

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