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Home›Konsumentenschutz›Abofalle›Icontent GmbH: Die Allgemeine Verunsicherung

Icontent GmbH: Die Allgemeine Verunsicherung

8. 08. 2011

Wir meinen jetzt nicht die Österreichische Popgruppe Erste Allgemeine Verunsicherung  “EAV”, sondern die Icontent GmbH- eine Firma die seit ca.2 Jahren die Gemüter der Abofallenopfer bewegt.

Wie die Internetseite von Verbraucherschutz.tv berichtet, scheint die großangelegte Marketing-Aktion der Firma “Icontent” (outlets.de und unzählige andere Seiten) sich zu einem “Running Gag” für Informationsportale der Verbraucher zu entwickeln.

Wenn die Abofallengeschädigten bei Google nach  “Icontent und Urteile” sucht, erscheint unter anderem- von der Firma Icontent bei Google plazierte Werbung mit den Gerichtsurteilen, welche die Icontent “gewonnen” hat.

Auf die Promotion des Urteils von Langen wird nach Intervention des Amtsgerichtes Langen wohl mittlerweile verzichtet.

Detmold 7c 1/11 : Beklagter hat nicht wiedersprochen und Anmeldung zugegeben. Auch dem Mahnbescheid nicht widersprochen und erst auf den Vollstreckungsbescheid reagiert .

Schweinfurt 10 c 1657 10 : Beklagter widerspricht nicht, Icontent klagt gegen Anfechtung des Vollstreckungsbescheides– Natürlich mit Erfolg

Frankfurt 29 c 1812 / 10 : Beklagter zahlt und will Geld zurück. Er klagt gegen die Icontent- Natürlich verloren.

Witten 2c 585 10 : Beklagter gibt an, sich angemeldet zu haben, widerruft nicht und verlangt von IContent nach der Widerrufsfrist die Übernahme vorprozessualer Anwaltskosten. Natürlich ebenfalls verloren.

Bochum 45 c 442 10 : Negative Feststellungsklage mit schlampig vorbereiteter Klageschrift gegen Icontent, Berufung wird wegen fehlender Bedeutung und Höhe des Streitwertes nicht zugelassen.

Allen Konsumenten sei gesagt, dass alle diese Urteile keine rechtsprägende Bedeutung haben und Einzelfallentscheidungen sind. Man sollte sich dadurch nicht in Unruhe versetzen lassen.

Quelle: verbraucherschutz.tv

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