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Ermittlungen gegen kino.to – Haben Nutzer was zu befürchten?

9. 06. 2011

Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei “WILDE BEUGER SOLMECKE” hält es für unwahrscheinlich, dass jetzt auch gegen die Nutzer vorgegangen wird.

“Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen.”

Letztlich müsse man sich auch fragen – so Solmecke weiter – welche Daten auf den Servern von kino.to bzw. den angeschlossenen Streamingplattformen überhaupt gespeichert worden sind. Zwar sei ein Nutzer über seine IP-Adresse jederzeit identifizierbar, jedoch würden viele Server die IP-Adressen überhaupt nicht speichern.  Quelle: wbs-law

 

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