Kurzurteil: Abofalle

Am Rande erwähnt:
Rechtsanwälte, die Rechnungen für opendownload.de oder ähnliche Seiten eintreiben, begehen Beihilfe zum versuchten Betrug und müssen Surfern, die sich mithilfe eines Anwalts wehren, dessen Honorar ersetzen
Amtsgericht Marburg, Az. 91 C 981/09 (81) und AG Karlsruhe, Az. 9 C 93/09).
Quelle: test