Auch ein Pizzaservice aus Ostwestfalen muss in Speisekarten alle Zusatzstoffe aufführen

Liefer- oder Pizzaservice: Fast jederman kennt den Bringdienst der leckeren schnellen Speisen. Wenn Sie nun wissen möchten, was sich in Ihrer Pizza oder ähnlichem an Zusatzstoffen verbirgt, brauchen Sie nur die Zahlen in den Klammern auf der Speisekarte zu beachten. So denkt man:
Unsere Redaktion bekam eine Speisebringkarte von einem Pizzaservice in Steinhagen / Ostwestfalen in die Hand. Nagelneu und allen Gesetzesvorschriften zuwider.
Trotz genauer Analyse mittels 4 Augen und einer Lupe, kann man auf besagter Karte keine Liste – oder den Vermerk über die in den Speisen und Getränke enthaltenen Zusatzstoffe ersehen.
Dabei gilt seit Oktober 1998:
Die „Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe“. Für den Gastwirt oder auch den Pizzaservicebetreiber bedeutet die Zusatzstoffverordnung, dass er die Zusatzstoffe welche sich in Nahrungsmitteln oder Getränken befinden, in der Speisekarte veröffentlichen muss.
Falls ein Pizza Service aus Steinhagen nicht wissen sollte, wie so etwas aussieht, im folgenden ein Beispiel:
(1) mit Farbstoff (2) mit Konservierungsstoff (3) mit Antioxidationsmittel (4) mit Geschmacksverstärker (5) geschwefelt (6) geschwärzt (7) mit Phospat (8) mit Milcheiweiß (9) koffeinhaltig (10) chininhaltig (11) mit Süßungsmittel (12) enthält eine Phenylalaninquelle (13) gewachst (14) mit Taurin.
Die Gastwirte müssen die Gäste darüber informieren, welche Zusatzstoffe in den angebotenen Produkten enthalten sind.
Wir hoffen für den Betreiber der Pizzeria, daß das fehlen der „Zusatzstoffeliste“ keine böse Absicht war, und die unvollständige Speisekarte 2011 mit fehlender „Inhaltsstoffliste“, durch eine überarbeitete Karte 2011 ersetzt wird.
Im übrigen drohen empfindliche Bußgelder von Seiten der Behörden, wenn so ein Verstoß nicht behoben wird.