Abofallen: Die neue Rechtsprechung

Völlig überrascht sind jeden Tag Tausende, wenn sie eine Rechnung über angeblich abgeschlossene Abos im Internet erhalten. Doch neue Rechtsprechung stärkt die Position der Betroffenen.
Bislang hatten die Betreiber solcher Abofallen Seiten nicht viel zu befürchten. Viele Juristen in Gerichten und Staatsanwaltschaften kamen zu dem Ergebnis, dass die Kostenhinweise deutlich erkennbar angebracht sein müssen. Dabei haben sie übersehen, dass es einen Unterschied macht, ob sie als – auf das Erkennen von Haken und Ösen gedrillte – Juristen eine Internetseite nach einem Kostenhinweis absuchen, oder ob „Erika Mustermann“ abends vor dem Fernseher noch nebenbei im Internet surft und dabei in eine Abofalle tappt.