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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Der Schenkelklopfer: Kanzlei “Berger Rechtsanwälte” sollte man nicht per Email anschreiben

Der Schenkelklopfer: Kanzlei “Berger Rechtsanwälte” sollte man nicht per Email anschreiben

31. 12. 2010

Folgendes ist kein Silvesterscherz, auch wenn es sich so lesen sollte: Sofern man mit der Kanzlei “Berger” Köln/Düsseldorf von ““Berger-Law.de”” im Rechtsstreit liegt, sollte man diese tunlichst nicht per Email oder Telefon kontaktieren, denn das empfindet die Kanzlei als unzulässigen Eingriff in den Gewerbebetrieb, und sie könnten dann mit einer Unterlassungserklärung von der Kanzlei bedacht werden.

Kein Scherz.
Das ganze gesehen bei:

https://rechtsfreie-zone-kassel.blogspot.com/2010/12/jahresendscherz-der-eurweb-kanzlei-des.html

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