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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Ideenreich: Angeklagter stellte sein Verfahren einfach selbst ein

Ideenreich: Angeklagter stellte sein Verfahren einfach selbst ein

15. 11. 2010

Auf  Vorstrafe, Knast und Stress hatte ein  Troisdorfer Bürger keine Lust, und  ließ  sich etwas ganz besonderes einfallen.

Er setzte sich an den Computer, lud sich über Google ein amtliches Schreiben der Staatsanwaltschaft herunter – und verfügte darin die Einstellung des Verfahrens.

Seines eigenen wohlgemerkt. Dann unterschrieb er gekonnt mit dem Namen des zuständigen Staatsanwalts. Natürlich wollte der Troisdorfer aber auch Buße tun: Er brummte sich Auflagen wie Sozialstunden auf. Seinem Einspruch gegen den Strafbefehl legte er dem gefälschten Papier bei.

Aber der findige Fälscher landete doch noch vor Gericht (wegen Urkundenfälschung) , weil sich der zuständige Staatsanwalt nicht an eine Einstellung des Verfahrens erinnern konnte. Der Richter verdonnerte ihn zu 750 Euro Geldstrafe. Der Arge-Betrug allerdings wurde doch noch eingestellt – sinnigerweise mit Hinweis auf das Fälscher-Verfahren.

Quelle express.de

TagsAmtsrichterArgeBetrugGeldGerichtInfoInternetKonsumerkonsumer.infoNewsPolizeiRechtsanwaltStaatsanwaltschaftStrafbefehlTippTippsTricksUrkundenfälschungUrteilWarnung

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