Gericht kippt GEZ-Gebühr für privaten Internet-PC

Die seit Anfang 2007 geltende Gebührenpflicht für internetfähige Computer gerät weiter ins Wanken. Das Verwaltungsgericht Münster gab einem Kläger Recht, der sich dagegen gewehrt hatte, für seinen Online-Rechner eine Rundfunkgebühr an den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR) entrichten zu müssen.
Das Gericht kommt in seinem Urteil (Az.: 7 K 1473/07) zu dem Schluss, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch eine Gebührenpflicht begründe. Die siebte Kammer des Verwaltungsgericht Münster stützt ihren Beschluss auf fast identische Argumente wie das Verwaltungsgericht Koblenz.
Gerichte verneinen Gebührenpflicht
Die Koblenzer Richter hatten eine Anwaltskanzlei von den Gebühren für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit Internetzugang befreit. Ihrer Meinung nach könne nicht aus dem bloßen Besitz so genannter “neuartiger Empfangsgeräte” wie Computern, Handys oder gar internetfähigen Kühlschränken auf eine Nutzung für den Rundfunkempfang geschlossen werden.
quelle: netzwelt.de