Versandfirma zur Zahlung von 13.400,– Euro aus “Offizieller Gewinnmitteilung” verurteilt

Ein Mann aus Neustadt hatte einen Katalog zugesandt bekommen, dem eine “Offizielle Gewinnmitteilung” beigefügt war: “Und nun halten Sie sich fest, Herr W., das Unglaubliche ist wahr geworden: Die NGA Nationale Glücks-Agentur hat uns mitgeteilt, dass auf Ihre persönliche Losnummer ein Gewinn in Höhe von 13.400,- Euro entfallen ist.
Der Neustädter klebte seine persönliche Losmarke auf die ausgefüllte Gewinnmitteilung und rief den Gewinn zusammen mit einer Warenbestellung ab, die an eine Postfach-Adresse in Selfkant zu richten war. Die Waren erhielt er zugesandt, den Gewinn allerdings nicht, worauf er den Versender vor dem Landgericht Aachen auf Gewinnauszahlung verklagte…
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Beschluss vom 18. März 2010 (Az. 21 U 2/10) einen Anspruch des Kunden auf Zahlung von 13.400,- Euro aus einer Gewinnzusage gegen eine “Shopping”-Firma aus Luxemburg bejaht. Diese wurde in dem Beschluss darauf hingewiesen, dass ihre Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Aachen vom 28.10.229 (Az. 11 O 417/08) keine Aussicht auf Erfolg habe.
Quelle und ganzer Bericht Anwaltskanzlei Ferner