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Recht
Home›Rechtsfragen›Recht›Schuldnerverzeichnis ab 1. Januar 2013 im Internet abrufbar

Schuldnerverzeichnis ab 1. Januar 2013 im Internet abrufbar

27. 05. 2012

Wie die Dr. Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft auf ihrem Blog berichtet, soll am 1. Januar 2013  das vom Bundesjustizministerium (BMJ) geplante Internet- Schuldnerverzeichnis online gehen.

Ein solches online-Schuldnerverzeichnis erleichtert den Zugriff auf Informationen über den Schuldner.

Denn bisher werden die Schuldnerverzeichnisse nur bei den jeweiligen Amtsgerichten und nicht zentral geführt. Zudem setzte die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis eine schriftliche Anfrage beim zuständigen Amtsgericht voraus, die bearbeitet werden musste.

Jedermann kann sich jetzt nicht nur schnell und einfach, sondern auch vor Vertragsschluss erkundigen, ob er es mit einem „Pleitier“ zu tun hat.

Der Abruf von Schuldnerdaten ist für nicht gebührenbefreite Stellen kostenpflichtig

Es entstehen die in den Landesjustizkostengesetzen festgelegten Gebühren. Bei jedem Abruf von Schuldnerdaten wird auf die entstehenden Kosten hingewiesen. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr pro Datensatz entsteht, auch wenn zu einem konkreten Schuldner mehrere Datensätze vorliegen.

Quelle: random coil

TagsBundesjustizministeriumDatendatenschutzinsolventInternetKonsumerSchuldenSicherheitVerbraucher

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