Online-Glücksspiele sind seit dem 1.1.2009 verboten, die Teilnahme ist strafbar.

Seit dem 1. Januar 2009 ist das Veranstalten von Glückspielen im Internet ebenso verboten wie das Werben dafür – aus gutem Grund: Damit soll das weitestgehend unkontrollierbare Spielverhalten bis hin zur Glücksspielsucht im Interesse des Jugend- und Spielerschutzes eingedämmt werden.
Nicht nur Veranstalter machen sich strafbar, wenn sie das Verbot ignorieren, sondern auch Spieler. StGB§ 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel und StGB 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels.
Generell untersagt ist die Teinahme an Lotterien als auch Sportwetten und Casinospiele im Internet.
Daran haben sich alle Glücksspielanbieter und vermittler aus dem In – und Ausland zu halten.
Verboten sind übrigens auch Angebot und Teilnahme an Lottoservices im Internet, Lottovermittlung und – werbung von zum Beispiel:
Tipp24.com, Bwin, wetten.de, pokerstars, partypoker und fulltiltpoker sowie Lottoservices auf Portalen.
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