Mukoviszidose
Wie wichtig eine Organspende ist


Vielen Menschen fällt es schwer, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Dabei ist es wichtig, eine eigene Entscheidung für sich zu treffen. Sonst müssten unter Umständen Ihre Angehörigen darüber entscheiden.
Liegt keine schriftliche Verfügung des Verstorbenen zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises vor, werden die nächsten Angehörigen um eine Entscheidung gebeten. Wann die Angehörigen befragt werden, ist gesetzlich nicht geregelt. Dies kann bereits nach dem ersten Verdacht auf Hirntod erfolgen, aber auch erst nach endgültiger Feststellung des Hirntodes.
Der Zeitpunkt, an dem mit den Angehörigen über eine Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme gesprochen wird, hängt von klinikinternen Regelungen und der individuellen Situation ab. Die Angehörigen können bereits nach dem ersten Verdacht auf einen Hirntod informiert werden oder erst nach Abschluss der vollständigen Hirntoddiagnostik.
Aber- vor der Entscheidung zu einer möglichen Organspende muss immer der Hirntod festgestellt worden sein.
Im Gespräch mit den Angehörigen wird auch gefragt, welche Organe entnommen werden dürfen.
Dieses Gespräch wird in großen Kliniken wie z. B. Universitätskliniken meist durch einen Intensivmediziner,einen Neurologen oder einen Transplantationsbeauftragten der Klinik geführt. In kleinen Kliniken fehlt es unter Umständen an speziellen erfahrenen Fachärzten, von denen zwei unabhängig voneinander die Hirntoddiagnostik durchführen müssen. Deshalb entsendet hier die Deutsche Stiftung Organtransplantation einen auswärtigen Facharzt, der in die Hirntoddiagnostik eingebunden wird und dann auch das Gespräch mit den Angehörigen für oder gegen eine Einwilligung in eine Organentnahme führen kann.
Wer entscheidet bei Einwilligung in die Organspende, welche Organe entnommen werden?
Es gilt der dokumentierte Wille des hirntoten Menschen. Sofern keine Willensäußerung vorliegt, wird in Gesprächen mit den Angehörigen festgelegt, welche Organe entnommen werden dürfen. Bei Zustimmung zur Organspende können auch einzelne Organe ausgeschlossen werden. Gibt es keine Einschränkung, stehen alle transplantierbaren Organe zur Entnahme frei.
Das Gespräch mit den Angehörigen führt der Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) oder der behandelnde Arzt. Eine Nichteinhaltung des Besprochenen ist ein Gesetzesverstoß.
Bei der Operation zur Entnahme der Organe ist ein Koordinator der DSO als Garant des Willens anwesend.Die Entscheidung ob ein Organ bei vorliegender Einwilligung tatsächlich entnommen wird, hängt davon ab, ob es aus medizinischer Sicht verwendbar ist. Dies wird von dem entnehmenden Arzt entschieden. In Grenzfällen werden noch Zusatzuntersuchungen veranlasst.
Wird meiner Familie mitgeteilt, ob und welche Organe entnommen wurden?
Wenn die Angehörigen dies wünschen, berichtet die Deutsche Stiftung Organtransplantation ihnen in einem Brief, welche Organe tatsächlich transplantiert wurden. Wer die Organe erhalten
hat, wird allerdings nicht mitgeteilt, da die Empfänger anonym bleiben müssen.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe gespendeter Organe?
Die Vergabe von Spenderorganen erfolgt nach festgelegten Kriterien wie Dringlichkeit und Erfolgsaussicht. Das bedeutet, dass alle Menschen gleich behandelt werden. Der Versicherten-
status spielt bei der Vergabe keine Rolle.
Die Organvergabe erfolgt nach Kriterien, die die Bundesärztekammer in Vergabe-Richtlinien (Allokationsrichtlinien) festgelegt hat.Für jedes Organ (z. B. Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse)
bestehen eigene Vergabe Richtlinien, die regelmäßig an den Stand der Wissenschaft angepasst werden müssen.
Für die Vergabe gibt es eine zentrale Warteliste.
Die Vermittlungsstelle Eurotransplant führt die Warteliste und ist für die Vergabe der Organe zuständig. Am Vergabeverfahren nehmen nur die Menschen teil, die dort gelistet sind. Sowohl die Aufnahme in die Warteliste als auch die Organvergabe durch die Vermittlungsstelle werden durch das Transplantationsgesetz geregelt.
Es gibt Situationen, in denen ist eine Organvergabe nach Standardverfahren nicht möglich, beispielsweise bei Spendern mit seltenen Blutgruppen, alten Spendern, zu langen Transportzeiten
oder wenn ursprünglich vorrangig gelistete Empfänger zu krank für eine Transplantation sind.
In solchen Fällen werden für jedes Organ unterschiedliche Regeln angewandt. So gibt es beispielsweise für Nierentransplantationen das Eurotransplant Senior Program (ESP) oder für Lebertransplantationen das beschleunigte Verfahren. Diese Vermittlungsverfahren werden angewendet, um die Zeitspanne des Organs außerhalb des Körpers (die sogenannte kalte
Ischämiezeit) möglichst kurz zu halten und Organverluste zu vermeiden.
Wie wird sichergestellt, dass nur die von mir gewünschten Organe entnommen und bereitgestellt werden?
Ein Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation begleitet den Organspendeprozess.Er trägt die Verantwortung dafür, dass nur die im Organspendeausweis oder im Gespräch mit den Angehörigen festgelegten Organe entnommen werden.
Was hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation für Aufgaben?
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) koordiniert deutschlandweit die Organspende.Sie trägt die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung. Zudem veranlasst sie umfassende Laboruntersuchungen zum Schutz der Organempfänger. In Kooperation mit Eurotransplant organisiert sie rund um die Uhr alle Schritte der Organspende.Die DSO bietet Fortbildungen für Ärzte und Pflegekräfte an und berät Kliniken rund um das Thema Organspende.
Wer zahlt die Kosten für die Organspende und Organtransplantation?
Die Kosten für die Transplantation übernimmt die Krankenversicherung des Empfängers.Die Krankenkassen stellen der Deutschen Stiftung Organtransplantation jährlich ein Budget zur Verfügung. Damit werden u. a. den Kliniken nach festgelegten Pauschalen die Personal- und Sachkosten erstattet, die durch eine Organspende anfallen. Zudem werden die Untersuchungen und der Transport der Spenderorgane zu den Transplantationszentren bezahlt.
Haben die Angehörigen des Organspenders die Möglichkeit, zum Empfänger Kontakt aufzunehmen?
Über die Deutsche Stiftung Organtransplantation besteht die Möglichkeit, Briefe zwischen Organempfängern und Spenderfamilien in anonymisierter Form weiterleiten zu lassen. Der Empfänger der Briefe kann die Annahme verweigern.
Weiß der Empfänger des Organs, wer es gespendet hat?
Der Name des Spenders wird dem Empfänger nicht mitgeteilt. Umgekehrt erfährt auch die Spenderfamilie den Namen des Empfängers nicht.
Muss man sich untersuchen lassen, bevor man auf dem Organspendeausweis seine Bereitschaft zur Organspende erklärt?
Nein. Es ist nicht notwendig, sich ärztlich untersuchen zu lassen, bevor man sich zur Organspende bereit erklärt. Die medizinische Eignung der Organe für eine Transplantation wird erst geprüft, nachdem der Hirntod festgestellt wurde.
Organisatorisches:
Auf einem Organspendeausweis wird der Wille für oder gegen eine Spende von Organen und Geweben gemeinsam im gleichen Ankreuzfeld dokumentiert.
Wer nur in eines von beidem einwilligen möchte, muss das andere aktiv durchstreichen.
Eine Gewebeentnahme kann noch bis zu drei Tage nach dem Kreislauftod des Spenders erfolgen. Bei einer Organentnahme muss der Kreislauf des Spenders dagegen aufrechterhalten werden, damit die Organe durchblutet werden. Vor der Organentnahme muss der Hirntod festgestellt worden sein.
Woher bekommt man einen Organspendeausweis?
Organspendeausweise können sofort hier ausgedruckt werden.
Unter diesem Link finden Sie den Organspendeausweis in 25 Sprachen zum Ausdruck vor. Auch bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Deutschen Stiftung Organtransplantation kann er angefordert werden.
Zudem sind sie bei den Krankenkassen, in vielen Apotheken, Krankenhäusern und Arztpraxen erhältlich.