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Recht
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Irreführende Werbung für Handy-Flat

18. 08. 2011

Die Werbung für Internet-Flatrates der Mobilfunk-Anbieter ist nach vorläufiger Auffassung mehrerer Gerichte oft irreführend. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat gegen vier Anbieter (Vodafone, NetCologne, Telekom und 1&1) einstweilige Verfügungen erwirkt ( Landgericht Bonn, Az.: 11 O 38/11).

Die Flatrate-Angebote werben mit “unbegrenztem” mobilen Surfen im Internet.

Tatsächlich werde aber ausweislich des Kleingedruckten nach einem Datenvolumen zwischen 200 und 500 Megabyte kräftig auf die Übertragungs-Bremse getreten.

Quelle: DPA

Tags1und1Az.: 11 O 38/11DatenDatenvolumenFlatFlatrateGeldGerichtHandyInternetKonsumerNetCologneTelefonTelekomUrteilVerbraucherVertragVodafone

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