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Politik & Gesellschaft
Home›Politik & Gesellschaft›Finanzen, Gesundheit und Steuern

Finanzen, Gesundheit und Steuern

Das ändert sich im Jahr 2014

28. 12. 2013

Das alte Jahr dauert nur noch wenige Tage. In 2014 erwarten uns wieder einige kleine Gesetzesänderungen. So profitieren z.B. Bezieher geringer Einkommen von einem höheren Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer, und zahlen so weniger Steuern. Der  steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich von 8.130 Euro auf 8.354 Euro.

Zeitarbeiter können sich in 2014 über höhere Löhne freuen

So soll ab dem 1. Januar ein tariflich festgelegter Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Es handelt sich jedoch nicht um einen gesetzlichen Mindestlohn sondern um eine Einigung der Tarifparteien innerhalb der Zeitarbeitsbranche.

Mehr Geld für Sozialhilfeempfänger

Der Regelsatz soll um zehn Euro auf 391 Euro steigen- bei einer Bedarfsgemeinschaft mit zwei Erwachsenen kommen 8 Euro mehr an. Die Anhebung für Kinder beträgt altersabhängig zwischen 5 und 7 Euro.

Krankenkassen

Für Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen ist ab 2014 die elektronische Gesundheitskarte mit Photo- Pflicht. Das soll den Missbrauch der Karte verhindern.

Energie und Post

Teurer werden in 2014 die Kosten für Strom und Briefporto. Durch die erhöhte EEG-Umlage verteuert sich die KWh Strom um ca. 0,01 Euro. Das Briefporto verteuert sich um 0,02 Euro auf 0,60 Euro.

Insolvenzen

Verbraucherinsolvenz: Hier ändert sich auch einiges. Schuldner, die mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten begleichen, können künftig bereits nach drei Jahren von den Restschulden befreit werden.

Girokonto mit IBAN und BIC

Mit der Einführung des einheitlichen europäischen Zahlungssystems müssen sich alle Bankkunden ab Februar 2014 auf mehr Schreibarbeit beim Ausfüllen der Überweisungsträger einstellen. Für Überweisungen vom Girokonto innerhalb Deutschlands gibt es jedoch eine Übergangsfrist bis Februar 2016.

Wasser und Heikostenzähler müssen geeicht sein

Erfreuliches- für Mieter einer Wohnung: gibt es ab 2014  keine geeigneten geeichten Zähler, dürfen die Kosten für die Heizung- und Warmwasserversorgung pauschal um 15 Prozent gekürzt werden.

Rentenanpassung

Mitte des kommenden Jahres werden die Renten angepasst. So wird in den westlichen Bundesländern der Aufschlag etwa 24 Euro betragen, im Osten circa 30 Euro.

Inkasso

Erst zum Ende des Jahres 2014 greift auch eine Änderung bei den Inkassoforderungen. Künftig müssen die Rechtsanwälte, die Zahlungen für ihre Kunden eintreiben, ihren Auftraggeber und die Forderung genau benennen. Verbraucher können auf eine ausführliche Zinsberechnung und Erläuterung der Inkassokosten bestehen.

Quelle: anbieter-vergleichen.de

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