Das Zahlen wird einfacher
Die neue QR-Rechnung ist da

Die QR-Rechnung modernisiert den Schweizer Zahlungsverkehr. Seit dem 30. Juni 2020 können erste QR-Rechnungen statt der gewohnten Einzahlungsscheine bei Ihnen eintreffen. Sie erkennen die QR-Rechnung am Swiss QR Code. Dieser beinhaltet alle relevanten Informationen für die bequeme, automatische und effiziente Zahlung.
Die QR-Rechnung löst die heutigen Einzahlungsscheine nach einer noch zu definierenden Übergangsphase ab. Sie können also bis auf Weiteres sowohl die herkömmlichen Einzahlungsscheine als auch die QR-Rechnung für Ihre Zahlungen verwenden. Die QR-Rechnung besteht aus einem Zahlteil und einem Empfangsschein. Der Swiss QR Code in der Mitte des Zahlteils enthält sämtliche Informationen, die auf der Rechnung auch in Textform ersichtlich sind.
Die Schweizer Banken werden ihre Mobile Banking- und E-Banking-Lösungen pünktlich zum 30. Juni 2020 anpassen, damit Sie Ihre QR-Rechnungen in Zukunft bequem einscannen können – ganz gleich, ob als Privatperson oder als Unternehmen. Sie müssen daher nichts unternehmen, die Banken werden ihre Kunden rechtzeitig informieren.
Breite schweizweite PR-Kampagne
Die Banken verstärken derzeit ihre Kommunikation, damit die ganze Schweiz bereit ist für die QR-Rechnung. Schützenhilfe erfahren sie durch die bereits vor Weihnachten lancierte PR-Kampagne, unterstützt durch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, den Schweizerischen Gewerbeverband und die Schweizerische Bankiervereinigung, welche die Kampagne ebenfalls mittragen. Das Motto «Das Zahlen wird einfacher. Dank der neuen QR-Rechnung.» Die PR-Kampagne beinhaltet Fachartikel, Inserate, Video-Clips, Banner in ausgewählten Online-Medien sowie Social-Media-Aktivitäten. Alle Aktivitäten der PR-Kampagne sind Wegweiser, die auf die Website einfach-zahlen.ch führen.
Unternehmen mit Hard- und Software-Lösungen sind jedoch jetzt gefordert. Es sind Anpassungen bei der Kreditoren- und Zahlungssoftware sowie bei Lesegeräten und Scanningplattformen vorzunehmen, damit sie eingehende QR-Rechnungen rechtzeitig empfangen und bezahlen können. Wir empfehlen Unternehmen, die sich bis heute noch nicht mit der Umstellung befasst haben, umgehend ihre Bank und ihren Softwarepartner zu kontaktieren. Diese unterstützen Sie gerne bei den Planungs- und Umstellungsarbeiten. Der Anpassungsbedarf ist abhängig von Ihrer Hard- und Softwareinfrastruktur.
QR-Rechnung als Teil der Strategie Digitale Schweiz
Die QR-Rechnung ist zudem Teil des Aktionsplans «Strategie Digitale Schweiz», der durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) herausgegeben wird. Die QR-Rechnung gilt damit als eine Massnahme, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Finanzindustrie sichert. Zudem verbreiteten der Schweizer Wirtschaftsdachverband economiesuisse sowie der Schweizerische Gewerbeverband die Botschaften rund um die QR-Rechnung in ihren Newslettern an ihre Mitgliederorganisationen. Und auch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO informierte in seinem KMU-Newsletter über die bevorstehende Einführung der QR-Rechnung.
Der Grundstein zur Digitalisierung des Zahlungsverkehrs
Mit der Einführung der QR-Rechnung legt der Finanzplatz Schweiz mit tatkräftiger Unterstützung der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft den Grundstein für digitale Finanzabläufe. Die QR-Rechnung schlägt dabei eine Brücke zwischen der papierbasierten und der digitalen Welt, da sie sowohl am Postschalter als auch fürs Mobile Banking und E-Banking genutzt werden kann. Einen Schritt weiter geht eBill, die bereits heute ein nahtloses digitales Bezahlen ermöglicht. Mehr Informationen unter www.eBill.ch.
Als Rechnungsempfänger stehen Ihnen folgende Möglichkeiten für die Bezahlung der QR-Rechnung offen:
Via E-Banking: E-Banking-Applikation öffnen, Swiss QR Code mit dem QR-Reader oder mit der integrierten Kamera einscannen und mit einem Klick die Zahlung auslösen
Via Mobile Banking: Mobile Banking-App auf dem Smartphone öffnen, Swiss QR Code mit der QR-Reader-Funktion einscannen und mit einem Fingertipp die Zahlung auslösen
Per Post: Die QR-Rechnung funktioniert zudem wie ein Einzahlungsschein (Zahlteil und Empfangsschein), der am Postschalter einbezahlt oder per Zahlungsauftrag im Kuvert an die Bank versandt werden kann.
Aus KONSUMER/ERFOLG Heft Nr. 03/2020. Ermöglicht von: www.six-group.com/billing-payments