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Abofallen im Internet: Bank darf Konto sperren

9. 03. 2009

Banken und Sparkassen dürfen ein Konto fristlos kündigen, wenn das Konto für Abzocke im Internet verwendet wird.

Das hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.
In ihrer Urteilsbegründung sprachen die Richter deutliche Worte zu Abofallen im Internet.

Zitat:
“Der Verfasser der Webseite (…) hat mittels Aufmachung und Formulierung seines Vertragsangebots gezielt eine Gestaltung gewählt, die objektiv geeignet und – nach Überzeugung des Senats – auch subjektiv bestimmt ist, den Adressaten über die Folgen seiner Anmeldung zu täuschen.” Dafür sprächen die Werbeaussagen in großen Lettern, aber eben auch die versteckten Angaben über die Kosten: “Angesichts der beschriebenen Gestaltung der Webseite musste der Nutzer nicht damit rechnen, dass in den AGB zusätzlich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft vereinbart wird.”

Auch zum Trick, die Kostenpflicht klein am unteren Seitenrand zu verstecken, äußerten sich die Richter.

Zitat:
“Der Text ist weder deutlich lesbar noch sonst gut wahrnehmbar”. Damit sei es “nicht wahrscheinlich, dass dieser Text vom Nutzer vor seiner Anmeldung – zudem noch vollständig – gelesen wird.” Letztlich gehe es den Webseitenbetreibern allein darum, “den Verbraucher (weiter) zu täuschen, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen.”

In dem Fall ging es um Movie Scout, auf deren Website der / die Verbraucher mit Aussagen wie „Ihre Meinung ist uns eine TOP-DVD wert“ und „Jetzt TOP-DVD bewerten und behalten“ dazu gebracht werden sollten persönlichen Daten einzugeben.
Wer das tat, erhielt wenig später eine Rechnung, weil er sich mit Klick auf den Button “DVD abholen” angeblich für einen kostenpflichtigen Dienst angemeldet habe.

https://www.vorsicht-falle.net/viewtopic.php?t=594

TagsRechtUrteil

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