Amtsgericht Krefeld erlässt einstweilige Verfügung!

Pressemitteilung von Nicht-abzocken.ev
„Das Amtsgericht Krefeld hat am 27.04.2009 im Verfahren 7 C 169/09 auf Antrag des Marco Born aus Augsburg gegen Thorsten Trejtnar, Frankfurt eine einstweilige Verfügung des Inhaltes erwirkt: „Dem Antragsgegener wird untersagt, über den Antragsteller wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten, der Antragsteller sei es krimineller Subjekt, was durch Werbung und Propaganda versucht, über die miesen Geschäfte hinweg zu täuschen, in die es verstrickt ist.“
Der Antragsteller hat sich selbst als „Präsident“ des „Verbraucherschutz Internet Verein“ Augsburg bezeichnet, den Antragsgegner als „Präsident“ des „nicht-abzocken e.V.“ Der Antragsgegner soll die Internetseite des Antraggegners in o.a. Weise bewertet und in die Kategorie „Betrug, Scam und Phishing“ eingeordnet haben.
Der Antrag eingereicht hat Rechtsanwalt Andreas Neuber aus Krefeld(INFO@PNW:DE). Das AG Krefeld ist gemäß § 32 ZPO zuständig, weil die Seite „marco-born.eu“ auch im hiesigen Bezirk verbreitet wurde. Zuständig wäre demnach auch jedes andere Gericht in Deutschland gewesen.“
Nach dieser Aussage soll der Präsident des Vereins Nicht Abzocken e.V., nachdem er dieses Tool heruntergeladen hat, die Seite marco-born.eu negativ bewertet und einen bösen Kommentar hinterlassen haben. Nach Aussage des Rechtsanwalts Andreas Neuber soll unser Präsi Marco Born als Kriminellen bezeichnet haben. Da unser Präsident augrund des laufenden Verfahrens hierzu zur Zeit keinen Kommentar abgibt, bleibt abzuwarten was letztendlich bei dem nun folgenden gerichtlichen Verfahren entschieden wird.
Wir können nur allen Lesern empfehlen, sich das aktuelle Tool hier herunterzuladen und somit einen Beitrag zur Sicherheit des Internets zu leisten.