Keine Klagemöglichkeit gegen Michael Burat

Eine folgenschwere Entscheidung fällte das Landgericht Frankfurt am 5.3.2008 mit einer Klageabweisung zugunsten von Michael Burat und Katarina Dovcová. Die Beweise gegen die Netcontent Ltd. und deren Nachfolgerin Online Content Ltd. reichten dem Gericht nicht aus. In ca. 1000 Fällen sollen Preise verschleiert und mit sogenannten Sternchentexten nur schwer erkennbar gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft erhob den Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs.
Das Gericht folgte dieser Ansicht jedoch nicht. Eine Betrugsabsicht sei nicht zu erkennen. Zitat:
„da die genannten Websites jeweils die Kostenpflichtigkeit – in welcher Form auch immer – anführen.“
Die Abweisung dieser Klage hat nun weitreichende Folgen. Das Gericht stellt nunmehr erheblich höhere Anforderungen an den Internetnutzer. Diesem sei es durchaus zuzumuten genauer hinzuschauen. Das Gericht ist der Meinung dass es durchaus nicht erforderlich sein muss,
„dass man bei Dienstleistungen – sei es im Internet oder auch im sonstigen Leben – auf den ersten Blick erkennen muss, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt“
Auch die Verwendung von Sternchen findet die Kammer nicht unüblich, da
„es keinesfalls unüblich oder überraschend, dass vertragsrelevante Informationen, auch hinsichtlich der Preisgestaltung, gerade nicht hervorgehoben angezeigt werden, sondern an anderer Stelle.“ Dass der Surfer zu dem Sternchentext scrollen musste ändere daran nichts, die Option des Scrollens sei ja “ durch den Balken am Rand durchaus ersichtlich und somit sei klar, „dass noch ‚etwas‘ nachfolgt.“
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