Verbraucheranwalt nimmt Stellung
Inkassourteile


Auf Grund der vielen Beschwerden und Anfragen über die Firma Icontent mit ihren diversen Abofallen haben wir deshalb Verbraucheranwalt Peter Knöppel (bekannt aus der MDR Sendung „Escher“) nach den Aussichten für den Verbraucher in Bezug zu den so gerne von der „Deutschen Zentral Inkasso“ zitierten und in den Mahnungen mitgeschickten Urteilen befragt.
Herr Rechtsanwalt Knöppel, was können Betroffene tun, wenn diese Post von der Deutschen Zentral Inkasso oder anderen fragwürdigen Inkassounternehmen bekommen? Was sagen Sie zu dem Urteil des AG Detmold vom 28.03.2011? Das Amtsgericht Detmold spricht der Firma I Content GmbH einen Anspruch auf Zahlung der 96 € zu. Was soll man jetzt von diesem Urteil halten?
Erst einmal ist festzustellen, dass man dem Gericht sicher Unrecht tut, wenn man pauschal über dieses Urteil herzieht. Es ist aus den Urteilsgründen schon zu ersehen, dass der Beklagte hier das Login zugegeben hat, und somit den Vertragsschluss anerkannt hat.
Wenn dann kein weiterer oder nur unzureichender rechtsvernichtender Einwand gegen die Ansprüche von I Content kommt, kann man sich gegen das Urteil nicht beschweren. Sicher ist es nun einmal so, dass es einzelne Urteile gegen die Benutzer von outlets.de gibt.
Dies muss man leider zur Kenntnis nehmen und damit leben! Aber es gibt auch Urteile und Entscheidungen die gegen outlets.de sprechen. Aus denen kann Mut und Hoffnung geschöpft werden. Man sollte sich nicht Angst machen lassen, wenn die Firma I Content GmbH oder Ihre beauftragten Inkassounternehmen mit eigenen Urteilen nun Zahlungsdruck ausüben.
Das gehört zu deren Geschäftsgebaren. Ich verweise auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt a Main, Beschluss vom 17.12.2010, ( Az. 1 Ws 29/09). Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass das Betreiben von Abofallen unter bestimmten Voraussetzungen Betrug sein kann.
Darüber hinaus hat das Landgericht Frankfurt/Main in einem Urteil vom 17.06.2010 (Az. 2-03 O 556/09) ausgeführt, dass die Kostenpflichtigkeit der Nutzung der Seite outlets.de für einen Verbraucher nicht hinreichend erkennbar ist.
Letzten Endes kann hier nur der Gesetzgeber helfen, welchen wir alle Jahre wieder wählen. Wir brauchen klare gesetzliche Regelungen, unter welchen Voraussetzungen entgeltliche Leistungen im Internet angeboten werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die vielen Beschwerden und Anfragen von outlets.de Nutzern aus der Luft gegriffen sind. Daher werden wir weiter für die Rechte von Kostenfallenopfern kämpfen!
Vielen Dank Herr Rechtsanwalt Knöppel für die umfassende Auskunft.
Im Umkehrschluss heisst das für uns: Sich nie auf einen Rechtsstreit ohne Anwalt gegen die Abofallenbetreiber einlassen.