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Home›Internet›Vorsicht: Abmahn-Falle bei Paypal

Vorsicht: Abmahn-Falle bei Paypal

19. 05. 2009

Paypal hat durch seine Geschäftspolitik in der Vergangenheit schon für einigen Unmut unter den Online-Händlern gesorgt – jetzt kommt ein neuer Grund hinzu: So werden neuerdings Händler durch eine ungefilterte Paypal-Werbeeinblendung auf Ebay.de zu wettbewerbswidrigem Handeln »gezwungen«.

Hintergrund

Unter zahllosen Angeboten, die per Paypal bezahlt werden können, erscheint neuerdings die Einblendung »Käuferschutz bei Ebay: kostenloser Paypal-Käuferschutz in unbegrenzter Höhe«, allerdings ohne, dass diese Ansage tatsächlich Gültigkeit hätte – oftmals besteht dieser vermeintliche Käuferschutz gar nicht.

Für eine Vielzahl von Artikeln wird nämlich von Paypal überhaupt kein Käuferschutz angeboten. So heißt es z.B. in den Paypal-Käuferschutzrichtlinien unter Punkt 3.3:

»Die folgenden Artikel sind beispielsweise nicht durch den Paypal-Käuferschutz abgesichert: Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine und weitere nicht physische Güter Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge.«

quelle
crn.de

TagsAbmahnungPaypal

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