120 Tage Haft für Fremdenhass bei Facebook


Die Social-Media Plattform Facebook ist ein US-amerikanisches Unternehmen. In den USA ist die Meinungsfreiheit, so wie in Deutschland, fest in der Verfassung verankert. In den Staaten wird diese allerdings im Gegensatz zu unserer, sehr weit und grosszügig ausgelegt.
So werden in den Staaten oft volksverhetzende oder verfassungsfeindliche Äußerungen geschützt, die in Deutschland durchaus unter Strafe stehen. Ein Berliner Internet-Nutzer musste nun erfahren, dass ihn die amerikanische Meinungsfreiheit in Deutschland vor Strafe nicht schützt.
Ein 34 jährige Berliner rief im Dezember 2014 im sozialen Netzwerk Facebook in einigen Beiträgen zu „Hass und Gewalt gegen ethnische Minderheiten“ auf.
Dafür gab es vom Amtsgericht Tiergarten(Berlin), nun die Quittung. Der Mann erhielt einen Strafbefehl über 4.800 Euro. Sollte er nicht zahlen, drohen ihm 120 Tage Haft.
Polizeisprecher Jens Berger:
„Dieser Fall zeigt, dass trotz des vermeintlich anonymen Postens Straftäter von der Polizei ermittelt werden“,
Pseudonyme bieten keinen Schutz vor Strafverfolgung
Medienanwalt Johannes von Rüden dazu:
„Die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten zeigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Auch können sich Facebook-Nutzer nicht hinter anonymen Pseudonymen verstecken.“ Die Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut in unserer Gesellschaft, sie finde jedoch ihre Grenzen, wenn allgemeine Gesetze berührt werden. Rüden betont: „Für fremdenfeindliche Hetze bietet die Meinungsfreiheit keinen Schutz.“
Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig und kann vollstreckt werden.
Quelle tagesspiegel.de